aus der Zeit – geschichtliche, politische und andere Ereignisse aus der Vergangenheit

Willkommen auf der Dokumentationsplattform von Atelier T51. Unser Ziel ist es, historische Originalquellen aus den Jahren 1933 bis 1945 digital zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neben den fortlaufend veröffentlichten Original-Tagebüchern wächst das digitale Archiv stetig weiter. In Zukunft ergänzen wir die Sammlung um authentische Feldpostbriefe und andere behördliche sowie private Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus, um ein noch umfassenderes Bild des damaligen Alltags zu zeichnen.

Falls Sie uns gerne Original-Dokumente zur Verfügung stellen wollen, kontaktieren Sie uns gerne unter petra@vonkornatzki.de

28. Februar 1933:
Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichsbrandverordnung) wird erlassen. -> Siehe auch Wie Hitler an die Macht kam

Mit dieser Verordnung wurden einige Grundrechte „bis auf weiteres“ außer Kraft gesetzt.

Auflistung der betroffenen Grundrechte:

  • Die Beschränkungen der persönlichen Freiheit
  • Das Recht der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit und des Zensurverbots.
  • Das Verein- und Versammlungsrecht
  • Das Brief-, Post- Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis
  • Anordnungen von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Beschränkungen des Eigentums (einschl. der entschädigungslosen Enteignung)

Insbesondere wurden Juden und Kommunisten ins Visier genommen.
Allen jüdischen Anwälten wurde die Ausübung ihrer Tätigkeit oder der Zutritt zu den Gerichten untersagt.

09. März 1933:

Die Nationalsozialisten übernehmen die Münchner Stadtverwaltung. In München wird Franz von Epp als Reichskommissar ernannt.


NS-Sturmtruppen zertrümmern die Schaufenster des jüdischen Kaufhauses Uhlfelder in der Altstadt von München. „Max Uhlfelder sowie 280 andere jüdische Münchner werden in „Schutzhaft“ genommen.“ Quelle: Mach, Andreas T.  (2024). Jüdische Familienunternehmer in Hitlers München. (Allitera Verlag).



10. März 1933:

Dr. Michael Siegel, der jüdische Anwalt von Max Uhlfelder, der sich im Polizeipräsidium in der Ettstraße 2 über die Verletzung der Bürgerrechte seines Mandanten beschweren will, wird von der Hilfspolizei (HiPo) im Keller des Polizeipräsidiums zusammengeschlagen.

Sein Trommelfell wird dabei durchlöchert und einige Schneidezähne herausgeschlagen. Die SS-Männer nehmen ihm seine Schuhe weg und schneiden seine Hose ab. Sie hängen ihm ein Schild mit der Aufschrift „Ich werde mich nie wieder bei der Polizei beschweren“ um und treiben ihn am helllichten Tag blutüberströmt, barfuß und in weißer Unterhose vom Polizeipräsidium über die Neuhauser-Straße, den Stachus und die Prielmayerstraße bis zum Bahnhof.

Kurz vor dem Münchener Bahnhof, befehlen sie ihm stehenzubleiben, laden ihre Gewehre, legen an und einer der Offiziere brüllt: „Nun stirbst du, Jud!“. Danach lachen die Sturmbannführer, drehen sich um und gehen davon. Dr. Michael Siegel steigt in ein Taxi und fährt nach Hause. (Von dem Ereignis existieren Bilder, deren Urheberschaft umstritten ist) Quelle: Mach, Andreas T.  (2024). Jüdische Familienunternehmer in Hitlers München. (Allitera Verlag).

22. März 1933

Das NS-Regime eröffnet das Konzentrationslager Dachau auf dem Areal der stillgelegten Königlich Bayerischen Pulver- und Munitionsfabrik.

Die ersten Gefangenentransporte trafen am 22. März in Dachau ein. Mit den ersten Transporten wurden etwa 150 Gefangene von anderen Strafanstalten nach Dachau verlegt.

Im Jahr 1933 wurden unter dem Kommando von paramilitärischen Kampforganisationen der NSDAP, der Schutzstaffel (SS) und der Sturmabteilung (SA), sowie regionaler Zivilbehörden reichsweit mehr als 80 Konzentrationslager eröffnet. Ziel war es, die politische Opposition auszuschalten und sie in einem rechtsfreien Raum festzuhalten. Die NS-Führung suchte nach geeigneten Orten für sogenannte „Schutzhaftlager“, in denen sie politische Gegner massenhaft inhaftieren konnte. In Bayern fiel die Wahl Heinrich Himmlers auf Dachau.

2025 KZ-Gedenkstätte Dachau Ein Rundgang. Metropol Verlag

Das KZ Dachau blieb bis zum Kriegsende bestehen und entwickelte sich zu einem Modell für das KZ-System. Im KZ-Dachau waren mehr als 200.000 Gefangene aus über 40 Nationen inhaftiert. Es starben dort mindestens 41.500 Menschen an Hunger, Krankheiten, Folter, Mord und den Folgen der KZ-Haft. (Quelle: 2025. KZ-Gedenkstätte Dachau. Ein Rundgang. Metropol Verlag)

1.April 1933:

Am Samstag, dem 1. April 1933 wurde bundesweit der sogenannte „Judenboykott“ durchgeführt. Dieser wurde am 29. März im Völkischen Beobachter Nr. 88 und der übrigen staatlich gelenkten Presse aufgerufen: Samstag, Schlag 10 Uhr, wird das Judentum wissen, wem es den Kampf angesagt hat.
„Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ werde der Verkauf jüdischer Waren am 1. April ganz verboten.
In München führte der Aufruf zu gewaltsamen Ausschreitungen. Bürger, die ihre Einkäufe in jüdischen Geschäften erledigten, wurden auf offener Straße von Uniformierten angepöbelt oder anderweitig an den Pranger gestellt.


7. April 1933:

Die nationalsozialistische Reichsregierung erlässt das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Paragraph 3 enthielt die Anweisung: Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen. Die Erste Verordnung zu diesem Gesetz vom 11. April 1933 definiert erstmals den Begriff „Nichtarier“: „Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist.“ (RGBl. I, S. 195). Dies war das erste explizit rassistische Gesetz des NS-Regimes.

Das Gesetz machte den Weg frei für

  1. Kündigung von jüdischen Beamten (1933)
  2. Mietkündigungen der jüdischen Beamten, die Ihre Anstellung verloren haben (1933)
  3. Rücknahme der Zulassungen von jüdischen Rechtsanwälten und Steuerberatern (1933)
  4. Ausschluss jüdischer Turner und Sportler aus Sportvereinen (1933)
  5. Verlust der Zulassung für jüdische Ärzte (1933)
  6. Begrenzung der Zahl von jüdischen Schülern und Studenten (Neuaufnahmen an Schulen / Universitäten)(1933)
  7. Widerruf und Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Juden (rückwirkend bis 1918!)(1933)
  8. Auftrittsverbot von jüdischen Künstlern (1933)
  9. Ausschluss von Juden aus dem Bauernstand (1933)
  10. Ausschluss jüdischer Journalisten (1933)
  11. Ausschluss von jüdischen Studenten von Prüfungen (1933)
  12. Ausschluss von jüdischen Studenten vom Lehramtsstudium (1933)

22. September 1933:

Zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden wurde die Reichskulturkammer als Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik geschaffen. Sie hatte ihren Sitz in Berlin.

1. November 1933:

Durch die „Erste Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetz“ vom 1. November wurde die Reichskulturkammer nachträglich legalisiert. Joseph Goebbels schuf damit ad hoc eine berufsständische Dachorganisation mit Zwangsmitgliedschaft für alle im Kulturbereich tätigen Deutschen.
Ziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur.
Wer keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehörte, wieder ausgeschlossen.


20. Januar 1934

Das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (Arbeitsordnungsgesetz) wird erlassen. Es hat unter anderem zur Folge, dass Juden aus betrieblichen Führungspositionen und als Vertrauensleute ausgeschlossen werden.

„Vertrauensleute müssen Mitglieder der Deutschen Arbeitfront sein. Juden können nicht gehobene Stellungen in der Deutschen Arbeitsfront bekleiden.“ (zitiert nach Walk, S. 69) −G − RK, RAM, RWM, RMJ, RMF, RMI

18. Mai 1934

Die bestehende Verordnung zur Reichsfluchtsteuer wurde mit dem „Gesetz über Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer“ vom 18. Mai 1934 (RGBl. 1934 I, S. 392–393) wesentlich geändert:
 

Teilenteignung der jüdischen Emigranten, die sich wegen des Verfolgungsdrucks zur Flucht aus ihrem Heimatland entschlossen hatten. − (RGBl 1934,  I, S. 392 f.) − „Die Freigrenze in vermögensrechtlicher Hinsicht wird von 200.000 RM auf 50.000 herabgesetzt. (Dadurch ist der Kreis der Reichsfluchtsteuerpflichtigen wesentlich erweitert.)“ (zitiert nach Walk, S. 81) − G − RK, RMF

Boykott Juedischer Bürger / Antijüdische Maßnahmen
© Deutsches Historisches Museum Berlin

Boykott gegen Jüdische Bürger / Antijüdische Maßnahmen
© Deutsches Historisches Museum, Berlin



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